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08.03.2021

ab 20. März 2021 geöffnet - Hinweise zur Öffnung während der Corona-Pandemie

Fußballgolf ist als kontaktloser Freizeit- und Amateurindividualsport im Freien während der Corona-Pandemie möglich!

Auf der gesamten Anlage ist ergänzend zur ausgehängten Platzordnung und den Anweisungen des Personals, die jeweils aktuell geltende Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg einzuhalten. Daher gilt bei uns aktuell u.a. folgendes:


Spielbetrieb:
- Das Spielen mit bis zu 5 Personen (aus maximal 2 Haushalten) ist ohne Einhaltung des Mindestabstands gestattet. Die Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit! Paare, die nicht zusammenleben, gelten als ein Haushalt.

- Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahren sind erlaubt!


Gastronomie:
- Getränke und Snacks sind zur Mitnahme auf den Parcours erhältlich.

- Das Mitbringen und der Verzehr von eigenen Speisen und Getränken sind nicht gestattet.


Eingang/Ausgang/Anmeldung:
- Der Ein- und Ausgang ist durch eine Abtrennung geregelt. Abstandsmarkierungen auf dem Fußboden sind zu beachten.

- Spuck-/Hustenschutz ist bei der Anmeldung installiert. Desinfektionsmittel für die Hände steht zur Verfügung.

- Eine Bezahlung mit EC- oder Kreditkarte ist nicht möglich! Es wird ausschließlich die Bezahlung in bar oder über erworbene Gutscheine akzeptiert. Gutscheine zum Selbstausdrucken können hier erworben werden.


Generell:
- Einhaltung der geltenden Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen wie insbesondere des Mindestabstands von 1,5m zu sämtlichen Personen außerhalb der eigenen Gruppe und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Eingangs-/Wartebereich sowie innerhalb des Gebäudes.

- Auskunftserteilung der Kontaktdaten (ausschließlich zur evtl. erforderlichen Weitergabe gegenüber dem Gesundheitsamt oder der Ortspolizeibehörde).

- Bei Regelverstoß ist das Spiel ersatzlos zu beenden.