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Anreise Bus & Bahn

Die Busse der Vestischen bringen Sie bequem und sicher ohne Parkplatzsorgen zur Palmkirmes. Die Linie SB 20 verkehrt donnerstags bis samstags  bis ca. 23.30 Uhr im 15-Minuten-Takt. Sonntags bestehen zwischen 12.00 Uhr und ca. 23.30 Uhr ebenfalls viertelstündliche Fahrmöglichkeiten in Richtung Recklinghausen und Herne.


Anreise PKW

Über die Autobahn 2, Ausfahrt Recklinghausen-Süd und Recklinghausen-Ost. Kostenlose Parkplätze stehen an der Trabrennbahn und Blitzkuhlenstraße zur Verfügung, sie werden über eine spezielle Parkleitbeschilderung ausgewiesen. Von diesen Parkplätzen verkehrt samstags von 14 bis 24 Uhr und sonntags von 14 bis 23 Uhr ein kostenloser Buspendeldienst des Schaustellervereins zum Festplatz.

Der Parkplatz vor dem Saatbruchgelände an der Herner Straße, der in unmittelbarer Nähe zum Haupteingang der Kirmes liegt, wird während der Palmkirmes kostenpflichtig. Das Parken kostet montags bis samstags ab 13.30 Uhr und sonntags ab 10.30 Uhr 2,50 Euro. Die Gebühr gilt dann für den ganzen Tag. Besucher des Hallenbads an der Herner Straße können während dieser Zeit ab 13.30 Uhr ebenfalls nicht kostenlos auf dem Parkplatz parken.

Die Kommunalen Servicebetriebe Recklinghausen (KSR) stellen während der Palmkirmes wieder ihren Parkplatz am Zentralen Betriebshof für die Kirmesbesucher zur Verfügung. Damit wollen die KSR den Parkdruck im Umfeld des Kirmes- und KSR-Betriebsgeländes verringern und die Verkehrssituation entspannen. Der gut ausgebaute und beleuchtete Parkplatz verfügt über 130 Stellplätze. Die Zufahrt ist von Montag bis Donnerstag ab 16 Uhr, freitags und samstags ab 14 Uhr und sonntags ab 11 Uhr möglich und wird durch Aufsichtspersonal geregelt. Das Parken auf dem Betriebshof am Beckbruchweg 33 kostet 2,50 Euro pro Besuchstag.

Der Parkplatz am Hohenhorster Weg steht wegen Bauarbeiten auch in diesem Jahr noch nicht zur Verfügung! Es besteht jedoch für Fußgänger die Möglichkeit, den Zugang am ehemaligen Hausmeisterhaus zu nutzen.

Das Ordnungsamt wird den Großraum Palmkirmes zum Schutz der Anwohner hinsichtlich versperrter Rettungs- und Gehwege sowie Einfahrten überwachen.